Impressumsvorschriften für Websites und E-Mails gültig für Österreich
Mit 01.01.2007 ist das Unternehmensgesetzbuch in Kraft getreten, das auch neue Impressumsvorschriften für Websites und E-Mails enthält.
Laut den Richtlinien müssen alle ins Firmenbuch eingetragenen Unternehmer die Angaben laut UGB auf E-Mails und auf Websites anführen. Die jeweilige Rechtsform des Unternehmens ist dabei unerheblich. Die Angaben sind zusätzlich zu jenen nach E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz zu machen. Unternehmen, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind, müssen die Angaben laut UGB nicht vorsehen.
Was Sie genau beachten müssen, können Sie im neuen Merkblatt (pdf) nachlesen.
Alle im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen, unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie betrieben werden, müssen folgende verpflichtenden Angaben auf allen Geschäftsbriefen und Bestellscheinen inklusive Website und E-Mails, aufweisen:
- Firma (Firmenwortlaut gemäß Firmenbucheintragung)
- Firmenbuchnummer
- Firmenbuchgericht
- Firmensitz (Sitz laut Firmenbucheintragung)
- Rechtsform (z.B. GmbH, AG, OG, KG, eingetragenes Einzelunternehmen/e.U.)
- allenfalls ein Hinweis, ob sich das Unternehmen "in Liquidation" befindet
- allenfalls zusätzliche Angabe des bürgerlichen Namens eines eingetragenen Einzelunternehmers, wenn sich der bürgerliche Name vom Firmenbuch eingetragenen Firmenwortlaut unterscheidet.
- wenn Angaben über das Kapital der Gesellschaft erfolgen, muss immer das Stammkapital bzw. das Grundkapital sowie der Betrag der ausstehenden Einlagen angegeben werden.
- Nur für Genossenschaften: Art der Haftung
- Nur für inländische Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften: alle Angaben auch bezüglich der Zweigniederlassung
Quelle: Österr. Wirtschaftskammer


